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Mit Hunden spazieren

 

Tierheimhunde spazieren führen

Wenn Sie im Tierheim helfen und Zeit mit unseren Tieren verbringen wollen, schlagen wir Ihnen vor, ehrenamtliche(r) Helfer(in) zu werden und die Hunde des Tierheims spazieren zu führen. Außer an Sonn- und Feiertagen können Sie täglich von 13.00 bis 16.30 Uhr Hunde des Tierheims spazieren führen. Unsere Vierbeiner freuen sich auf Sie!

Es ist nicht möglich, ein Tier für einen Spaziergang zu reservieren.

Interessenten lassen sich am Empfang als Hundeausführer eintragen. Von einem Mitarbeiter werden ihnen die internen Vorschriften erklärt und durch ihre Unterschrift bestätigen Sie, dass sie diese gelesen und verstanden haben. Jeder eingetragene Hundeausführer erhält einen persönlichen „Hundeausführer“-Ausweis (carte „promeneur“).

Da besonders an Samstagen mehr freiwillige Spaziergänger das Tierheim besuchen als Hunde in der Anlage sind, weisen wir Sie darauf hin, dass gegebenenfalls nicht für jeden Spaziergänger ein Hund verfügbar ist.

 

Spaziergang

Tierheimhunde werden für einen Spaziergang nur „ausgeliehen“, und zwar nur an Erwachsene ab 18 Jahre.

Als Ratschlag und um Hinblick auf einen entspannten und problemlosen Spaziergang, bitten wir Sie, folgende Regeln zu beachten:

  • Sobald Ihnen der Hund von unseren Mitarbeitern übergeben wurde, verlassen Sie die Einrichtung relativ schnell mit ihm durch das Tor, ohne ihn zu sehr zu begrüßen oder zu streicheln.
  • Denken Sie daran, dass der Hund Sie noch nicht kennt und Ihnen deshalb nicht auf Anhieb gehorcht.
  • Achten Sie bitte darauf, dass Ihre oder andere Kinder nicht sofort mit ihm spielen, da der Hund Zeit braucht, um seine neuen Gefährten kennenzulernen.
  • Führen Sie Ihren Hund nie zu einem anderen Spaziergänger mit Hund, damit die Hunde sich „kennenlernen“, und lassen Sie die Hunde sich nicht beschnuppern, da dies zu Streit führen könnte und dazu, dass die Hunde oder vielleicht sogar Sie selbst mehr oder weniger ernsthaft gebissen werden.
  • Der Hund muss während der gesamten Dauer Ihres Spazierganges unbedingt an der Leine geführt werden!
  • Hundekot müssen Sie beseitigen. Hundekotbeutel sind im Tierheim erhältlich.
  • Jeder Zwischenfall muss nach der Rückkehr vom Spaziergang unbedingt einem Verantwortlichen des Tierheims gemeldet werden.

 

Bei Nichtbeachtung dieser Regeln handeln Sie auf eigene Gefahr.

[1]

Interne Vorschriften, Spaziergänge mit einem Hund unseres Tierheims

  1. Nur Erwachsene, die 18 Jahre alt oder älter sind, haben das Recht, einen Hund des Tierheims spazieren zu führen. Falls Kinder den Erwachsenen begleiten, ist es den Kindern strengstens untersagt, den Hund an der Leine zu führen.
  2. Der Hund ist immer an der Leine zu führen – keine „Flexi“-Leine – und es ist verboten, ihn loszubinden (es ist außerdem verboten, mit dem Hund eine öffentliche Hundefreilauffläche aufzusuchen).
  3. Der Hund darf nicht in Kontakt mit einem anderen Hund kommen, auch wenn sie sich nur beschnuppern wollen.
  4. Der Hund darf nicht in Bächen oder anderen Gewässern baden und auch kein Wasser daraus trinken.
  5. Sogenannte „gefährliche“ Hunde dürfen nur von Personen spazieren geführt werden, die die hierfür erforderliche besondere Erlaubnis besitzen.
  6. Der Hund darf nicht misshandelt werden (den Hund z.B. nicht mit der Leine schlagen, treten usw.).
  7. Der Hund muss bis spätestens 16.30 Uhr wieder zurückgebracht werden.
  8. Spaziergänge mit unseren Hunden erfolgen auf Ihre eigene Gefahr (z.B. Unfall durch Ausrutschen oder Stolpern usw.)
  9. Jeder Zwischenfall muss nach der Rückkehr vom Spaziergang unbedingt einem Verantwortlichen des Tierheims gemeldet werden.
  10. ACHTEN SIE DARAUF, DASS SIE WÄHREND IHRES SPAZIERGANGS PER HANDY ERREICHBAR SIND!!

 

Falls es durch das Verschulden des Hundeausführers zu einer Rauferei kommt (Beissverletzung) vom bzw. am Hund des Hundeausführers oder einem anderen Hund (oder einer anderen Person), haftet allein der Hundeausführer.

Asile National pour Animaux

6, boulevard de Kockelscheuer
L-1821 Luxembourg

Tel: (+352) 48 13 13-1
Fax: (+352) 48 13 13-48
Mail: info@deierenasyl.lu

Von Montags bis Samstags von 13.00 bis 16.30 Uhr für Adoptionen und Spaziergänge geöffnet.
Sonntags und an Feiertagen geschlossen.

Datenschutz

LëtzebuErger Déiereschutzliga

6, boulevard de Kockelscheuer
L-1821 Luxembourg

Tel: +352 45 45 35-1
Fax: +352 45 45 35-45
Mail: lnpa@pt.lu

Montag bis Freitag geöffnet von 8.00-12.00 Uhr und von 13.00-17.00 Uhr.



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