Spaziergang
Tierheimhunde werden für einen Spaziergang nur „ausgeliehen“, und zwar nur an Erwachsene ab 18 Jahre.
Als Ratschlag und um Hinblick auf einen entspannten und problemlosen Spaziergang, bitten wir Sie, folgende Regeln zu beachten:
- Sobald Ihnen der Hund von unseren Mitarbeitern übergeben wurde, verlassen Sie die Einrichtung relativ schnell mit ihm durch das Tor, ohne ihn zu sehr zu begrüßen oder zu streicheln.
- Denken Sie daran, dass der Hund Sie noch nicht kennt und Ihnen deshalb nicht auf Anhieb gehorcht.
- Achten Sie bitte darauf, dass Ihre oder andere Kinder nicht sofort mit ihm spielen, da der Hund Zeit braucht, um seine neuen Gefährten kennenzulernen.
- Führen Sie Ihren Hund nie zu einem anderen Spaziergänger mit Hund, damit die Hunde sich „kennenlernen“, und lassen Sie die Hunde sich nicht beschnuppern, da dies zu Streit führen könnte und dazu, dass die Hunde oder vielleicht sogar Sie selbst mehr oder weniger ernsthaft gebissen werden.
- Der Hund muss während der gesamten Dauer Ihres Spazierganges unbedingt an der Leine geführt werden!
- Hundekot müssen Sie beseitigen. Hundekotbeutel sind im Tierheim erhältlich.
- Jeder Zwischenfall muss nach der Rückkehr vom Spaziergang unbedingt einem Verantwortlichen des Tierheims gemeldet werden.
Bei Nichtbeachtung dieser Regeln handeln Sie auf eigene Gefahr.
Interne Vorschriften, Spaziergänge mit einem Hund unseres Tierheims
- Nur Erwachsenen ab 18 Jahren ist es erlaubt einen Hund spazieren zu führen. Kindern ist es strengstens untersagt, den Hund an die Leine zu nehmen!
- Den Hund immer an der Leine führen – die Verwendung von Rollleinen (sogenannte Flexi-Leine) oder lange Leinen ist aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt – den Hund nicht ableinen (der Aufenthalt in öffentlichen Hundeparks ist untersagt).
- Jegliche Manipulation, Veränderung oder Entfernung des Maulkorbs, des Geschirrs, des Halsbandes oder der Medaille ist strengstens untersagt.
- Den Hund nicht in Kontakt mit anderen Hunden bringen, auch nicht « nur zum Schnüffeln ».
- Den Hund nicht in Gewässer baden oder trinken lassen.
- Die sogenannten « Listenhunde » können nur von qualifizierten Personen spazieren geführt werden (Hundeführerschein bestanden).
- Niemals den Hund schlecht behandeln (z.B. ihn mit der Leine schlagen, ihn mit Füssen treten usw.)
- Es ist Spaziergängern untersagt, die Hunde in Cafés, Brasserien und Restaurants mitzunehmen, egal ob drinnen oder auf einer Terrasse.
- Bis spätestens 16.30 Uhr mit dem Hund im Asyl sein.
- Das Spazierenführen der Hunde erfolgt auf eigene Gefahr (z.B. Unfall durch Ausrutschen, Stolpern, … )
- Das Tierheim haftet nicht für Schäden an Kleidung des Spaziergängers die durch den Hund verursacht wurden.
- Hundekot müssen Sie beseitigen. Hundekotbeutel sind im Tierheim erhältlich.
- BITTE WÄHREND IHREM SPAZIERGANG AM HANDY ERREICHBAR SEIN!
Falls es aus eigener Schuld zu einer Beisserei zwischen dem Hund des Spaziergängers und einem anderem Hund (oder einem Menschen) kommt, muss der Spaziergänger für den entstandenen Schaden aufkommen