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Gesetzgebung

Gesetz vom 3. Juli 2018 zum Schutz des Lebens und zur Sicherstellung des Wohlbefindens von Tieren.

Alle Einzelheiten auf: www.legilux.lu

Gesetz vom 9. Mai 2008 über potenziell gefährliche Hunde

Seit Mai 2008 wird das Halten von Hunden, einschließlich potenziell gefährlicher Hunde, durch ein Gesetz geregelt.

Folgende Hunderassen sind in Luxemburg laut Gesetz potenziell gefährlich:

  1. a) Hunde der Rasse Staffordshire Bullterrier;
    b) Hunde der Rasse Mastiff;
    c) Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier;
    d) Hunde der Rasse Tosa;
    e) Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale Hunden der Rasse American Staffordshire Terrier gleichzustellen sind, ohne dass sie in einem Zuchtbuch eingetragen sind, das von dem für die Veterinärverwaltung (Administration des services vétérinaires) zuständigen Minister, in diesem Gesetz als „der Minister“ bezeichnet, anerkannt wird; solche Hunde werden gemeinhin als „Pitbulls“ bezeichnet;
    f) Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale Hunden der Rasse Mastiff gleichzustellen sind, ohne dass sie in einem vom Minister anerkannten Zuchtbuch eingetragen sind; solche Hunde werden gemeinhin als „Boerboels “ bezeichnet;
    g) Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale Hunden der Rasse Tosa gleichzustellen sind, ohne dass sie in einem vom Minister anerkannten Zuchtbuch eingetragen sind. Die Erkennungsmerkmale dieser Hunde sind in einer großherzoglichen Verordnung aufgezählt.
  2. Hunde, bei denen durch eine Entscheidung des Direktors der Veterinärverwaltung gemäß Artikel 9 (4) festgestellt wurde, dass sie sich als gefährlich erwiesen haben.

 

(a) Hunde, welche diese Liste angehören, müssen einen Trainingkurs in einer anerkannten Hundeschule abolvieren und einen Eignungstest bestehen.

(b) Der Eigentümer eines sogenannten Listenhundes muss an den theoretischen Kursen der L.A.K. „Association luxembourgeoise des praticiens petits animaux“ (Luxemburger Kleintierpraktikervereinigung, www.lak.lu ) teilnehmen.

Dieser Kurs umfasst: 2 x 6 Stunden Theorieunterricht und kostet € 250,00.

Die Kurse finden an zwei aufeinanderfolgenden Samstagen von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr statt, am zweiten Samstag erfolgt eine Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren.

Die Kurse werden an folgender Adresse durchgeführt:

Administration des Services Vétérinaires

7b, rue Thomas Edison

L-1445 Strassen

Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Diplom.

 

Die Einschreibung für die theoretischen Kurse erfolgt schriftlich per E-Mail bei :

chiens@asv.etat.lu

 

Déierenasyl

6, boulevard de Kockelscheuer
L-1821 Luxembourg

Tel: +352 48 13 13-1
Fax: +352 48 13 13-48
Mail: info@deierenasyl.lu

Von Montags bis Samstags von 13.00 bis 16.30 Uhr für Spaziergänge geöffnet.

Für eine gute Beratung bitten wir bei Adoptionen bis spätestens 15.30 Uhr hier zu sein.

Sonntags und an Feiertagen geschlossen.

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Montag bis Freitag geöffnet von 8.00-12.00 Uhr und von 13.00-17.00 Uhr.



 

 

 

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